Agentur Akkus
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Fachkräfte & Azubis

Der 30-Tage Onboarding-Fahrplan: Sorgenfreie Ankunft im Betrieb

Mit der Landung am Flughafen beginnt die entscheidende Integrationsphase. Erfahren Sie, welche Behördengänge verpflichtend sind und wie die Agentur Akkus Ihnen alle Dokumente – inklusive der gesetzlichen Hinweispflicht nach § 45c AufenthG – schlüsselfertig vorbereitet.

Der behördliche Ablauf nach der Einreise

Tage 1–5: Meldeamt 14-Tage Frist

Wohnsitzanmeldung & Steuer-ID

Persönliche Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Erforderlich: Reisepass mit Visum und die vom Vermieter ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG). Das Finanzamt generiert automatisch die 11-stellige Steuer-ID.

Tage 3–7: Finanzen & Kasse Vor Arbeitsstart

Girokonto & Krankenversicherung

Eröffnung eines deutschen IBAN-Gehaltskontos (mittels Meldebestätigung) und Ausstellung der Mitgliedsbescheinigung der gewählten gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Tag 1 im Betrieb Gesetzlich vorgeschrieben

§ 45c AufenthG Hinweispflicht

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Drittstaatsangehörige spätestens am 1. Arbeitstag nachweislich schriftlich über kostenlose Beratungsangebote (z. B. Faire Integration) zu informieren. Die Agentur Akkus legt dieses Dokument unterschriftsreif in Ihre Willkommensmappe!

Wochen 2–4: Ausländerbehörde eAT-Karte

Übertrag in den elektronischen Aufenthaltstitel

Umwandlung des D-Einreisevisums in die mehrjährige elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT-Karte) bei der lokalen Ausländerbehörde vor Ort.

Was ist in der Agentur Akkus Willkommensmappe enthalten?

Kompakt zusammengestellt für Personalabteilung und Fachkraft

Vorgefertigte Wohnungsgeberbestätigung (§ 19 BMG)
Unterschriftsreife § 45c AufenthG Belehrung
Leitfaden Bankkonto & Krankenkassenwahl
Muster-Abmeldeformular § 4a Abs. 5 (Compliance)

Möchten Sie Ihr Onboarding professionalisieren?

Wir begleiten Ihre neuen Mitarbeiter vom Flughafen bis zum erfolgreichen Abschluss der Probezeit.

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