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Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a): Dauer, Kosten & Ablauf

Von Nadine Akkus (Expertin für Einwanderungsrecht) • Stand: 2026 • Lesezeit: ca. 5 Minuten
Executive Summary: Das beschleunigte Verfahren auf einen Blick

Wie funktioniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren verkürzt die Einreisezeit internationaler Fachkräfte aus Drittstaaten von regulär 12–18 Monaten auf 12 bis 16 Wochen. Der Arbeitgeber schließt mit Vollmacht der Fachkraft eine Vereinbarung mit der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB/ZFE) und zahlt eine gesetzliche Gebühr von 411 € (§ 47 AufenthV). Die beteiligten Behörden unterliegen strikten Fristen: 3 Wochen für die Bundesagentur für Arbeit und 3 Wochen für den Visumstermin bei der deutschen Botschaft.

1. Normalverfahren vs. § 81a: Der Fristenvergleich

Beim herkömmlichen Visumverfahren müssen ausländische Fachkräfte selbstständig Termine bei überlasteten deutschen Botschaften buchen (Wartezeiten oft 6 bis 12 Monate). Beim beschleunigten Verfahren agiert der deutsche Arbeitgeber als Antragssteller im Inland:

Verfahrensschritt Reguläres Verfahren § 81a Express-Verfahren
Terminvergabe Botschaft 6 bis 12 Monate Wartezeit Max. 3 Wochen (§ 81a Abs. 3)
Zustimmung Bundesagentur Unbestimmte Dauer Max. 3 Wochen (Fiktionswirkung)
Visumserteilung nach Termin 8 bis 16 Wochen Max. 3 Wochen
Gesamtdauer bis Arbeitsstart 12 bis 18 Monate 12 bis 16 Wochen

2. Welche amtlichen Kosten fallen an?

Die Gebühren für das Verfahren sind bundesweit gesetzlich geregelt:

3. Die 5 Phasen des § 81a Verfahrens

  1. Vollmacht & Vereinbarung: Der Arbeitgeber schließt eine Vereinbarung nach § 81a mit der zuständigen Ausländerbehörde ab.
  2. Anerkennungsverfahren: Die Ausländerbehörde leitet die Berufszeugnisse an die zuständige Anerkennungsstelle (ZAB, LPA, IHK FOSA) weiter.
  3. Vorabprüfung Bundesagentur für Arbeit: Prüfung der Beschäftigungsbedingungen (§ 39 AufenthG).
  4. Vorabzustimmung: Die Ausländerbehörde erteilt die offizielle Vorabzustimmung und händigt sie dem Arbeitgeber aus.
  5. Express-Visumstermin: Die Fachkraft bucht mit der Vorabzustimmung den beschleunigten Botschaftstermin und erhält das Einreisevisum.

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