Ob beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a oder Ausbildungszuwanderung nach § 16a AufenthG: Unser Team bindet die Behörden an gesetzliche Fristen und steuert alle Schritte schlüsselfertig.
Gemeinsam mit Ihrer Betriebs- oder Pflegedienstleitung erfassen wir Ihre offenen Stellen (Fachkräfte oder Azubis). Wir definieren Sprachvoraussetzungen (B1/B2) und Qualifikationsprofile.
Unser Sourcing-Team stellt Ihnen vorqualifizierte Profile vor. Sie führen persönliche Video-Interviews mit Ihren Wunschkandidaten – bei Bedarf mit fachlicher Übersetzung durch uns.
Arbeitsvertrag bzw. Ausbildungsvertrag und Einstellungszusage werden rechtssicher gezeichnet. Unser Team übernimmt mit der Vollmacht die behördliche Vertretung.
Wir reichen alle beglaubigten und übersetzten Dokumente bei der zuständigen Anerkennungsstelle ein. Die Behörde prüft die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation.
Die Ausländerbehörde holt die gesetzliche Zustimmung der ZSBA / Bundesagentur für Arbeit ein. Nach Genehmigung wird die offizielle Vorabzustimmung ausgestellt.
Mit der Vorabzustimmung erhält der Kandidat innerhalb von 3 Wochen einen bevorzugten Botschaftstermin. Das Visum zur Einreise wird direkt ausgehändigt.
Unser Betreuungsteam empfängt die Fachkraft bzw. den Azubi persönlich am Zielflughafen. Die bezugsfertige Wohnung wird übergeben und der Erstbedarf bereitgestellt.
Wohnsitzanmeldung, Bankkonto, Krankenkasse und Steuer-ID werden durch unser Team finalisiert. Der Mitarbeiter startet optimal vorbereitet im Betrieb.