Agentur Akkus
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Fachkräfte & Azubis

Anerkennungspartnerschaft: Einreise & Arbeiten ab Tag 1

Keine monatelangen Wartezeiten mehr auf den deutschen Anerkennungsbescheid im Ausland. Mit der Anerkennungspartnerschaft startet Ihre Fachkraft sofort im Betrieb – das Anerkennungsverfahren wird parallel in Deutschland durchgeführt.

Sofortiger Arbeitsstart

Fachkräfte reisen direkt mit Visum ein und arbeiten ab dem ersten Tag sozialversicherungspflichtig in Ihrem Betrieb.

A2 Deutsch genügt

Für das Visum reicht das Sprachzertifikat A2. Das fachspezifische B1/B2-Niveau kann berufsbegleitend in Deutschland erworben werden.

Bis zu 3 Jahre Visum

Der Aufenthaltstitel wird für 1 Jahr erteilt und kann auf bis zu 3 Jahre zur Durchführung aller Anerkennungsmaßnahmen verlängert werden.

Die 4 gesetzlichen Voraussetzungen im Überblick

Ausländischer Berufsabschluss: Mindestens 2-jährige Ausbildungsdauer mit staatlicher Anerkennung im Herkunftsland (bestätigt über ZAB-Digitalauskunft).
Sprachnachweis A2: Zertifikat nach den Standards der ALTE (Goethe, TELC, ÖSD oder ECL).
Arbeitsvertrag mit Tarifentlohnung: Arbeitsvertrag für eine qualifizierte Beschäftigung im angestrebten Beruf mit ortsüblicher/tariflicher Vergütung.
Partnerschaftsvereinbarung: Verpflichtung von Betrieb und Fachkraft zur aktiven Durchführung des Anerkennungsverfahrens bei der zuständigen Kammer (IHK/HWK/LPA).

Möchten Sie eine Anerkennungspartnerschaft starten?

Wir erstellen die rechtssichere Vereinbarung und steuern das Visumsverfahren schlüsselfertig.

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