1. Die 4 Kern-Voraussetzungen für den Betrieb
Der Gesetzgeber erleichtert mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Gewinnung junger Menschen für deutsche Ausbildungsberufe (z. B. Pflegefachmann/-frau, Anlagenmechaniker SHK, Elektroniker, Mechatroniker, Kfz-Mechatroniker):
Offizieller Vertrag, eingetragen bei der IHK, HWK oder beim Landesamt für Pflegeberufe inkl. betrieblichem Ausbildungsplan.
Nachweis von B1-Deutsch durch ein zertifiziertes Institut. Die Agentur Akkus prüft alle Sprachzertifikate im Vorfeld auf Echtheit.
Zahlung der Mindestausbildungsvergütung (BBIG) bzw. des gültigen Tariflohns (z. B. TVöD-P Pflegeausbildungsgehalt ca. 1.340 €).
Nachweis einer angemessenen Unterkunft (Personalwohnheim, WG-Zimmer oder gemietete Wohnung zur Vorlage bei der Botschaft).
2. Ausbildungsvergütung & Lebensunterhalt
Die Ausländerbehörde prüft, ob der Azubi während der Ausbildung auf staatliche Hilfen angewiesen wäre. Liegt die monatliche Netto-Vergütung unter dem Orientierungswert (ca. 900–1.000 € Netto), kann der Betrieb eine Arbeitgebererklärung abgeben, dass Unterkunft und Verpflegung gestellt oder bezuschusst werden.
3. Wie die Agentur Akkus den Betrieb entlastet
Wir matchen motivierte Bewerber aus Drittstaaten mit Ihrem Betrieb, führen persönliche Video-Interviews, prüfen alle Schul- und Sprachzeugnisse, erstellen die behördlichen Formulare und steuern das beschleunigte Visumsverfahren bis zur Ankunft am Bahnhof oder Flughafen.