Agentur Akkus
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Fachkräfte & Azubis

Berufserfahrene Fachkräfte: Ohne deutsches Anerkennungsverfahren

Für Betriebe in Handwerk, Industrie und Technik entfällt die bürokratische Hürde des deutschen Gleichwertigkeitsbescheids: Bei 2 Jahren Berufserfahrung und einem anerkannten Berufsabschluss im Herkunftsland ist eine direkte Einreise möglich.

Klassischer Weg (§ 18a / § 18b)

Mit formaler Anerkennung

  • • Vollständige IHK/HWK Gleichwertigkeitsprüfung
  • • 4–6 Monate Vorlaufzeit für Gutachten
  • • Häufig Anpassungslehrgänge erforderlich
Express-Weg (§ 19c Abs. 2 / § 6 BeschV)

Auf Basis von Berufserfahrung

  • ✓ Kein deutsches Anerkennungsverfahren nötig
  • ✓ 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
  • ✓ Staatlich anerkannter Abschluss im Ausland (min. 2 Jahre)
  • ✓ Direkte Visumserteilung über § 81a Expressverfahren

Gesetzliche Voraussetzungen (Stand 2026)

1. Berufserfahrung
Mind. 2 Jahre

Nachweisbare Vollzeit-Tätigkeit im erlernten Beruf innerhalb der letzten 5 Jahre.

2. Berufsabschluss
2 Jahre Ausbildung

Staatlich anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss im Herkunftsland.

3. Gehaltsschwelle 2026
45.630 € / Jahr

Oder Entlohnung nach anwendbarem Tarifvertrag (dann keine Gehaltsschwelle!).

Haben Sie einen Wunschkandidaten mit Berufserfahrung?

Wir prüfen die Zeugnisse vorab kostenlos und steuern das § 81a Visumsverfahren.

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