Berufserfahrene Fachkräfte: Ohne deutsches Anerkennungsverfahren
Für Betriebe in Handwerk, Industrie und Technik entfällt die bürokratische Hürde des deutschen Gleichwertigkeitsbescheids: Bei 2 Jahren Berufserfahrung und einem anerkannten Berufsabschluss im Herkunftsland ist eine direkte Einreise möglich.
Klassischer Weg (§ 18a / § 18b)
Mit formaler Anerkennung
- • Vollständige IHK/HWK Gleichwertigkeitsprüfung
- • 4–6 Monate Vorlaufzeit für Gutachten
- • Häufig Anpassungslehrgänge erforderlich
Express-Weg (§ 19c Abs. 2 / § 6 BeschV)
Auf Basis von Berufserfahrung
- ✓ Kein deutsches Anerkennungsverfahren nötig
- ✓ 2 Jahre einschlägige Berufserfahrung
- ✓ Staatlich anerkannter Abschluss im Ausland (min. 2 Jahre)
- ✓ Direkte Visumserteilung über § 81a Expressverfahren
Gesetzliche Voraussetzungen (Stand 2026)
1. Berufserfahrung
Mind. 2 Jahre
Nachweisbare Vollzeit-Tätigkeit im erlernten Beruf innerhalb der letzten 5 Jahre.
2. Berufsabschluss
2 Jahre Ausbildung
Staatlich anerkannter Berufs- oder Hochschulabschluss im Herkunftsland.
3. Gehaltsschwelle 2026
45.630 € / Jahr
Oder Entlohnung nach anwendbarem Tarifvertrag (dann keine Gehaltsschwelle!).
Haben Sie einen Wunschkandidaten mit Berufserfahrung?
Wir prüfen die Zeugnisse vorab kostenlos und steuern das § 81a Visumsverfahren.