1. Die wichtigsten Abschnitte im BA-Formular
Tragen Sie die Anschrift der Betriebsstätte ein, an der die Fachkraft tatsächlich arbeitet. Bei Kliniken und Handwerksbetrieben mit mehreren Filialen ist der reale Einsatzort maßgeblich.
Geben Sie das Bruttomonatsgehalt, Überstundenregelungen und tarifliche Zulagen an. Das Gehalt darf nicht unter den Löhnen vergleichbarer deutscher Angestellter liegen.
Muss vom Arbeitgeber unterschrieben werden. Es signalisiert der Bundesagentur für Arbeit, dass die gesetzliche 3-Wochen-Zustimmungsfrist gilt.
2. Die 3 häufigsten Fehler, die zu Ablehnungen führen
- Falsche Berufsbezeichnung: Wenn im Formular eine Assistenzstelle angegeben wird, der Anerkennungsbescheid aber auf die examinierte Fachkraft lautet.
- Unterschreitung des Tarifentgelts: Gehaltsangaben unterhalb des regionalen Branchendurchschnitts (z. B. TVöD-P oder Handwerkstarif) führen zur Verweigerung der Zustimmung.
- Fehlende Unterschrift auf Zusatzblatt A: Führt dazu, dass die Bundesagentur für Arbeit das Verfahren im langsamen Regelmodus bearbeitet.
3. Rundum-Service der Agentur Akkus
Als spezialisierte Agentur füllen wir die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis gemeinsam mit Ihnen aus, stimmen alle Tarifstufen und Arbeitszeiten im Vorfeld mit den Behörden ab und reichen die Dokumente direkt bei der zuständigen Stelle ein.